Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum
Meistens entscheiden sich Paare bei der Heirat für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten
Hier bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.
Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung
Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Zwangsversteigerung der Immobilie
Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Das Haus vermieten
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die bekomme mehr Informationen Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Verkauf des Hauses
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern. Report this page